Mediation

Als Mediator betreut Sie:
Jan Dennerlein, Mediator und Notar, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Familienrecht

Sind die Positionen verhärtet, steht oft mehr auf dem Spiel als die Möglichkeit, einen als einzige Aussicht angesehenen Prozess zu verlieren oder zu gewinnen. Hier setzt das Mediationsverfahren als modernes und effizientes Instrument des Konfliktmanagements an.

Mediation – Was ist das?

Mediation ist ein vertrauliches, schnelles, kostengünstiges und deshalb effektives strukturiertes Konfliktmanagementverfahren. Es hilft Ihnen bei der Erstellung einer individuellen Lösung Ihres Konfliktes.

Das Mediationsverfahren basiert auf den Erkenntnissen des Harvard-Konzeptes. Die Prinzipien für diese Methode des sachbezogenen Verhandelns wurden von dem amerikanischen Rechtswisschenschaftler Roger Fisher gemeinsam mit William L. Ury, später gemeinsam mit Bruce Patton, im Jahr 1981 formuliert.

Der Mediator übernimmt als neutraler und allparteilicher Gesprächsvermittler keine Richterrolle. Er führt hierbei durch ein klar strukturiertes und ver-trauliches Verfahren. Ergebnisse und Inhalte der Verhandlungen dringen nicht nach außen. Sie werden weder Dritten mitgeteilt noch dürfen die im Mediationsverfahren erlangten Erkenntnisse in einem späteren Prozess verwandt werden. Anders als im Gerichtsverfahren verhandeln nur die wirklich Beteiligten. Dritte, also z.B. Mitarbeiter oder die Presse haben anders als im öffentlichen Gerichtsverfahren keinen Zugang zur Mediation.

Das Mediationsverfahren führt schnell zu einer Lösung des Konflikts. Gerichtliche Verfahren dauern in der ersten Instanz durchschnittlich 1 bis 2 Jahre, bei umfangreichen Beweisaufnahmen auch länger. Berufungsverfahren, je nach Instanz, nochmals 1 1/2 bis 2 1/2 Jahre. Das Mediationsverfahren ist auf durchschnittlich 4 bis 10 Zeitstunden ausgelegt, so dass sich Konflikte innerhalb weniger Wochen, bei engem Zeitfenster auch an wenigen Tagen oder einem Wochenende lösen lassen.

Das Mediationsverfahren ist kostengünstig. In einem Gerichtsverfahren fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren in Abhängigkeit vom Streitwert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Honorarvereinbarung an. Da in der Regel beide Seiten anwaltlich vertreten sind, ist das Prozess-kostenrisiko entsprechend hoch. Im Mediationsverfahren wird der Mediator gemeinschaftlich von den Beteiligten bezahlt. Je nach Schwierigkeitsgrad fallen Kosten in Höhe von 150 € bis 350 € je Mediationsstunde an. Gerichtsgebühren entfallen im Mediationsverfahren. Damit ist das Mediations-verfahren im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren gerade bei hohen Gegenstandswerten (z.B. bei Streitigkeiten um ein Unternehmen, der Unternehmensnachfolge, Vermögensauseinandersetzungen und einer Vielzahl von Einzelstreitigkeiten wie z. B. im Familienrecht) in der Regel deutlich kostengünstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Dies gilt umso mehr, wenn gerichtliche Auseinandersetzungen über mehrere Instanzen geführt werden.

Das Mediationsverfahren ist effektiv, da anders als im gerichtlichen Prozess nicht nur die jeweilige Position der Beteiligten betrachtet wird. Es werden vielmehr die dahinterstehenden Interessen herausgearbeitet, also das, worum es Ihnen wirklich geht. Hierdurch wird nicht verdeckt um vorgeschobene Positionen gestritten, sondern zeit- und kostensparend verhandelt.
Wir sprechen über das, was Ihnen wirklich wichtig ist.

Orangenbeispiel:
Zwei Kinder streiten um die einzige vorhandene Orange. Jedes macht deutlich, dass es unbedingt diese Orange benötigt. Ein herrkömmlicher Streitschlichter (Richter) würde nach Abwägung der vorgetragenen Positionen dahin schlichten, dass die Orange zwischen den Kindern geteilt wird. Das Ergebnis wäre, dass beide Kinder unglücklich sind. Denn wären die Interessen der Kinder an der Orange hinterfragt worden, wäre deutlich geworden, dass ein Kind die Orange zum Auspressen benötigt, weil es den Saft möchte. Das andere Kind benötigt die Schale, um einen Kuchen zu backen.

Um effektive interessengerechte Lösungen zu erarbeiten, bedarf es eines strukturierten Verfahrens. Durch dieses strukturierte Verfahren führt Sie der Mediator (siehe unten).

Das Mediationsverfahren führt zu individuellen Konfliktlösungen. Vor Gericht gewinnt man, verliert man oder man vergleicht sich; dies immer anhand der vorgetragenen und umstrittenen Einzelpositionen. Ziel des Mediations-verfahrens ist es, unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten kreative, individuelle Lösungen zu finden und dies auch jenseits der ursprünglich bezogenen Positionen. Erreicht werden soll eine zukunfts-orientierte für alle Beteiligten befriedigende, interessengerechte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung („Win-Win-Lösung“).

Die so erarbeitete Lösung Ihres Konfliktes wird dann auch unter Hinzuziehung der Sie gegebenenfalls zusätzlich noch beratenden Rechtsanwälte formuliert und in der gegebenenfalls notwendigen Form (z.B. notariell) abgeschlossen. Hierbei besteht die Möglichkeit, einen vollstreckbaren Titel durch Anwalts-vergleich oder notarielle Vereinbarung zu erstellen, so dass die gleiche Rechtssicherheit hergestellt wird wie bei einer gerichtlichen Entscheidung oder einem gerichtlichen Vergleich.

Ablauf/Struktur des Mediationsverfahrens

Um zu einer schnellen und effektiven individuellen Konfliktlösung zu kommen, bedarf es eines klar strukturierten Verfahrens. Das Mediationsverfahren gliedert sich bei uns in 6 Punkte:

  1. Vorbesprechung und Abschluss des Mediationsvertrages
    Wie ist der Ablauf eines Mediationsverfahrens und welche Grundregeln gelten?
  2. Informations- und Themensammlung
    Welche Themen möchten Sie im Einzelnen besprechen?
  3. Interessenklärung
    Was ist Ihnen bei dem Streit wirklich wichtig?
  4. Kreative individuelle Lösungssuche
    Welche Lösungen sind für Sie denkbar?
  5. Bewertung und Auswahl der Lösungen
    Was ist machbar?
    Wie ist es realisierbar?
    Was passiert, wenn eine Einigung scheitert?
  6. Vereinbarung einer Gesamtlösung
    Wie ist die Vereinbarung zu formulieren?
    Welche Formvorschriften sind zu beachten?

Grundregeln des Mediationsverfahrens

1. Neutralität des Mediators
2. Freiwilligkeit der Teilnahme
3. Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten
4. Vertraulichkeit
5. Umfassende Informiertheit
6. Ergebnisoffenheit der Beteiligten

Anwendungsbereiche für das Mediationsverfahren

Mediation für Mediziner (Praxismediation)

Das Mediationsverfahren eignet sich überall dort, wo der Praxisablauf durch ein langes, kostenintensives streitiges Verfahren gestört und die wirtschaftliche Existenz der Praxis und der einzelnen Ärzte gefährdet ist, so z. B. wenn es zu gesellschaftsrechtlichen Unstimmigkeiten zwischen den Partnern der Praxis kommt. Auch sonstige Konflikte zwischen den Ärzten oder aber den Ärzten als Arbeitgebern und Angestellten können durch das Mediationsverfahren zu einer schnellen und für alle Seiten gewinnbringenden Lösung zum Erhalt und zum Fortbestand der Praxis gelöst werden. Ein weiteres Feld für die Durchführung eines Mediationsverfahrens sind Streitigkeiten bei der Aufnahme von weiteren Ärzten in die bestehende Praxis ober aber die Praxisübergabe (Praxisveräußerung) sowie, soweit die dahinterstehende Haftpflichtversicherung zustimmt, auch Konflikte mit Patienten. Das Mediationsverfahren eignet sich überall dort, wo der Praxisablauf durch ein langes, kostenintensives streitiges Verfahren gestört und die wirtschaftliche Existenz der Praxis und der einzelnen Ärzte gefährdet ist, so z. B. wenn es zu gesellschaftsrechtlichen Unstimmigkeiten zwischen den Partnern der Praxis kommt. Auch sonstige Konflikte zwischen den Ärzten oder aber den Ärzten als Arbeitgebern und Angestellten können durch das Mediationsverfahren zu einer schnellen und für alle Seiten gewinnbringenden Lösung zum Erhalt und zum Fortbestand der Praxis gelöst werden. Ein weiteres Feld für die Durchführung eines Mediationsverfahrens sind Streitigkeiten bei der Aufnahme von weiteren Ärzten in die bestehende Praxis ober aber die Praxisübergabe (Praxisveräußerung) sowie, soweit die dahinterstehende Haftpflichtversicherung zustimmt, auch Konflikte mit Patienten.

Mediation für Apotheker

Konflikte zwischen Apothekern, die gemeinschaftlich eine Apotheke führen, können ebenso wie Konflikte mit den Arbeitnehmern zu langen existentiell bedrohlichen streitigen Auseinandersetzungen führen. Hier kann im Rahmen des Mediationsverfahrens ein schnelles, zukunftsorientiertes Lösungspaket erarbeitet werden. Bei Streitigkeiten im Rahmen der Apothekenübergabe bzw. -übernahme kann das Mediationsverfahren rasche Lösungen ohne unnötig lange gerichtliche Auseinandersetzungen herbeiführen.

Wirtschaftsmediation

Immer dort, wo die Existenz des Unternehmens oder langjährige und dauerhafte Beziehungen auf dem Spiel stehen, können effizient und kostengünstig umfassende Lösungen im Rahmen der Mediation erarbeitet werden. Dieses ist insbesondere bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, mit Wettbewerbern und bei der Klärung der Unternehmensnachfolge der Fall.

Nachlassmediation

Die Klärung des eigenen Nachlasses oder die Beteiligung an dem Nachlass im Erbfall führt häufig zu Belastungen, die nicht nur wirtschaftlich, sondern oft auch emotional sind. Hier ist das Mediationsverfahren geeignet, die unterschiedlichen Interessen herauszuarbeiten und Lösungen unter Berücksichtigung aller Interessen herbeizuführen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen es um die Erhaltung eines „Lebenswerkes“, z.B. eines Unternehmens geht und die Familie nicht aufgrund von Erbstreitigkeiten auseinanderfallen soll.

Familienmediation

In den Fällen von Trennung und Scheidung sind zahlreich rechtliche und auch wirtschaftliche Fragen zu klären. Bei allem müssen auch die Interessen der „schwächsten Beteiligten“, nämlich der Kinder, mit berücksichtigt werden. Gerade hier, wo zahlreiche Interessen ineinanderspielen, kann durch das Mediationsverfahren, anders als im Gerichtsprozess, eine Gesamtlösung erarbeitet werden, die allen Interessen gerecht wird und insbesondere die Fragen elterliche Sorge und Umgang, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung mit umfasst.

Nachbarschafts- und WEG-Mediation

Nachbarn, ob Grundstücksnachbarn oder Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), müssen oft Jahre und Jahrzehnte nicht nur nebeneinander, sondern auch miteinander leben. Im Mediationsverfahren können hier alle Interessen geklärt und zu einem Miteinander gefunden werden.